Schützenverein Egenhofen e.V.
Auflage
Ab einem Alter von 51 Jahren ist es möglich mit dem Auflagebock und dem Luftgewehr zu schießen und somit in der Disziplin "Auflage" anzutreten.
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Die Sportordnung schreibt genau den Auflagebock vor. Ebenso gibt es gewisse Regeln zur Handhaltung und dem Zubehör zum Luftgewehr.