Schützenverein Egenhofen e.V.

Auflage

Ab einem Alter von 51 Jahren ist es möglich mit dem Auflagebock und dem Luftgewehr zu schießen und somit in der Disziplin "Auflage" anzutreten.

Die Sportordnung schreibt genau den Auflagebock vor. Ebenso gibt es gewisse Regeln zur Handhaltung und dem Zubehör zum Luftgewehr.